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AGB - Anhang C Wartung-Hosting

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Anhang C – Wartung, Hosting, Domains und E-Mail-Dienste

Zu den AGB der Experte Informatik Lösungen Schmid · Stand: 28. April 2026

Dieser Anhang ergänzt die Stamm-AGB und gilt für laufende Leistungen im Bereich Wartung, Hosting, Domain-Verwaltung und E-Mail-Dienste. Bei Widersprüchen geht dieser Anhang den Stamm-AGB vor.

C.1 Wartung

C.1.1 Leistungsumfang

Im Rahmen eines Wartungsvertrags erbringt die Anbieterin nach Vereinbarung insbesondere folgende Leistungen:

  • Sicherheits- und Funktionsupdates des Content-Management-Systems, der Themes und der Plugins;
  • regelmässige Funktionsprüfungen und Sicherheitskontrollen;
  • Beheben von Störungen und kleineren Anpassungen im vereinbarten Stundenkontingent;
  • Beratung zu Verbesserungen und Aktualisierungen.

Der konkrete Leistungsumfang, das gegebenenfalls vereinbarte Stundenkontingent sowie die Höhe der Pauschale ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung. Die Höhe der Wartungspauschale richtet sich nach Wunsch des Kunden und nach dem Auftragsvolumen.

C.1.2 Stunden über die Pauschale hinaus

Leistungen, die über das vereinbarte Stundenkontingent hinausgehen oder ausserhalb des Wartungsumfangs liegen, werden separat zum geltenden Stundenansatz nach effektivem Aufwand verrechnet. Die Anbieterin informiert den Kunden, sobald absehbar wird, dass das Kontingent in einem Abrechnungsperiode überschritten wird.

C.1.3 Mitwirkung des Kunden

Der Kunde stellt die für die Wartung erforderlichen Zugänge zur Verfügung und meldet ihm bekannte Störungen unverzüglich. Sicherheits- und Funktionsupdates können kurze Unterbrüche oder Funktionsänderungen mit sich bringen; der Kunde erklärt sich damit grundsätzlich einverstanden.

C.2 Hosting

Die Anbieterin bietet Hosting in zwei Varianten an. Welche Variante zur Anwendung kommt, ergibt sich aus der Offerte oder der Einzelvereinbarung.

C.2.1 Variante 1: Eigenes Konto des Kunden bei Infomaniak (Vermittlung und Einrichtung)

Wünscht der Kunde, das Hosting selbst zu verwalten, richtet die Anbieterin auf seinen Wunsch ein eigenes Konto des Kunden bei Infomaniak ein und konfiguriert es gemäss Vereinbarung.

Der Hosting-Vertrag besteht in dieser Variante ausschliesslich zwischen dem Kunden und Infomaniak.Die Anbieterin ist nicht Vertragspartnerin des Hostings und haftet nicht für die Verfügbarkeit, Performance, Datensicherheit oder andere Eigenschaften der Hosting-Leistung von Infomaniak. Es gelten die AGB und Datenschutzbestimmungen von Infomaniak gegenüber dem Kunden.

 

Die Leistung der Anbieterin in dieser Variante beschränkt sich auf die fachgerechte Einrichtung und Konfiguration des Kontos sowie auf allfällige zusätzlich vereinbarte Wartungs- oder Konfigurationsarbeiten. Diese werden zum geltenden Stundenansatz oder gemäss Pauschalvereinbarung verrechnet.

C.2.2 Variante 2: Gemanagtes Hosting auf dem Konto der Anbieterin

Wünscht der Kunde ein gemanagtes Hosting, betreibt die Anbieterin das Hosting auf ihrem eigenen Konto bei Infomaniak. Vertragspartnerin des Kunden für das Hosting ist in dieser Variante die Anbieterin; Infomaniak ist Subunternehmerin der Anbieterin.

C.2.2.1 Verfügbarkeit

Die Verfügbarkeit der Hosting-Leistung richtet sich nach dem jeweils geltenden Service Level von Infomaniak. Eine darüber hinausgehende Verfügbarkeit schuldet die Anbieterin dem Kunden nicht. Geplante Wartungsfenster sowie kurzfristige Unterbrüche aufgrund von Sicherheitsupdates sind zulässig und werden, soweit möglich, vorgängig kommuniziert.

C.2.2.2 Weiterverrechnung

Die Hosting-Kosten werden 1:1 zu den von Infomaniak in Rechnung gestellten Beträgen an den Kunden weiterverrechnet. Die Anbieterin erhebt darauf keinen Aufschlag. Anpassungen der Tarife durch Infomaniak werden mit der jeweils nächsten Rechnung an den Kunden weitergegeben.

C.2.2.3 Datenstandort

Infomaniak betreibt seine Rechenzentren in der Schweiz. Die Daten werden ausschliesslich in der Schweiz gespeichert, soweit Infomaniak dies zusichert. Einzelheiten ergeben sich aus den Bestimmungen von Infomaniak und aus der Datenschutzerklärung der Anbieterin.

C.2.2.4 Ende des Hosting-Vertrags

Bei Beendigung des Hosting-Vertrags überträgt die Anbieterin auf Wunsch des Kunden die gehosteten Daten und Konfigurationen in eine vom Kunden bezeichnete Zielumgebung oder stellt sie ihm in einem üblichen Format zur Verfügung. Der dafür anfallende Aufwand wird zum geltenden Stundenansatz verrechnet, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Übergabe erfolgt innert 14 Tagen nach Eingang sämtlicher offener Beträge.

Nach erfolgter Datenübergabe und Ablauf einer angemessenen Übergangsfrist (in der Regel 30 Tage) löscht die Anbieterin die Hosting-Inhalte des Kunden auf ihrem Infomaniak-Konto, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

C.3 Domains

C.3.1 Inhaberschaft

Die Inhaberschaft an Domains kann nach Wunsch des Kunden gestaltet werden:

  • Der Kunde kann selbst als Inhaber bei Infomaniak (oder einem anderen Registrar) eingetragen sein. Die Anbieterin unterstützt ihn bei der Bestellung, Konfiguration und Verwaltung.
  • Auf Wunsch des Kunden kann die Anbieterin die Domain treuhänderisch für ihn registrieren oder verwalten. In diesem Fall hält die Anbieterin die Domain wirtschaftlich für den Kunden; der Kunde kann jederzeit ihre Übertragung auf sich selbst oder einen Dritten verlangen.

C.3.2 Übertragung bei Vertragsende

Bei Beendigung des Vertrags – aus welchem Grund auch immer – überträgt die Anbieterin treuhänderisch gehaltene Domains auf Wunsch des Kunden auf ihn oder auf einen vom Kunden bezeichneten Registrar.

Die Übertragung erfolgt innert 14 Tagen nach Eingang sämtlicher offener Beträge der Anbieterin gegenüber dem Kunden.Solange offene Beträge bestehen, ist die Anbieterin nicht zur Übertragung verpflichtet, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

 

Die Anbieterin ist verpflichtet, die Domain bis zum Vollzug der Übertragung im üblichen Umfang aufrechtzuerhalten, sofern die laufenden Domain-Gebühren bezahlt sind.

C.3.3 Domain-Gebühren

Domain-Registrierungs- und Verlängerungsgebühren werden zum Selbstkostenpreis weiterverrechnet. Die Anbieterin informiert den Kunden rechtzeitig vor Verlängerung über anstehende Gebühren. Bei Nichtbezahlung droht die Löschung der Domain durch den Registrar; die Anbieterin haftet nicht für daraus entstehende Folgen, soweit sie den Kunden rechtzeitig informiert hat.

C.4 E-Mail-Dienste

Im Rahmen von E-Mail-Diensten richtet die Anbieterin Postfächer auf der vom Kunden gewählten Plattform ein und betreut diese gemäss Vereinbarung. Werden die Postfächer auf einer von der Anbieterin gemanagten Infrastruktur (z. B. kSuite von Infomaniak im Konto der Anbieterin) betrieben, gelten die Regelungen zu Variante 2 in Ziff. C.2.2 sinngemäss.

Verantwortung und Risiken im Zusammenhang mit dem E-Mail-Inhalt – insbesondere im Hinblick auf Spam-Filter, Versandlimiten, Reputation und rechtmässige Verwendung der Adressen – liegen beim Kunden.

C.5 Vertragsdauer und Kündigung

Wartungs-, Hosting-, Domain- und E-Mail-Verträge sind Dauerschuldverhältnisse. Sie beginnen mit dem in der Offerte oder Einzelvereinbarung genannten Datum und werden auf unbestimmte Dauer abgeschlossen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Beide Parteien können den Vertrag wie folgt kündigen:

  • Bei monatlicher Vergütung: mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats;
  • Bei jährlicher Vergütung: mit einer Frist von drei Monaten auf das Ende des Vertragsjahres. Ohne fristgerechte Kündigung verlängert sich der Vertrag jeweils stillschweigend um ein weiteres Vertragsjahr.

Die ausserordentliche Kündigung aus wichtigem Grund gemäss Ziff. 12.3 der Stamm-AGB bleibt vorbehalten.

Bereits geleistete Vorauszahlungen für Hosting- oder Domain-Perioden, die zum Zeitpunkt der Beendigung noch nicht abgelaufen sind, werden nicht zurückerstattet, soweit nicht zwingende Bestimmungen entgegenstehen oder die Anbieterin den Vertrag schuldhaft verletzt hat.

C.6 Datenschutz und Subprozessoren

Im Rahmen der Leistungen dieses Anhangs werden Personendaten bearbeitet (z. B. Kontodaten, E-Mail-Adressen, Inhalte). Einzelheiten zu den eingesetzten Subprozessoren – insbesondere Infomaniak – sowie zu Datenstandort, Speicherdauer und Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Anbieterin.

C.7 Verhältnis zu den Stamm-AGB

Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Stamm-AGB, insbesondere zu Preisen, Zahlung, Mitwirkung, Datenschutz, Haftung sowie Anwendbares Recht und Gerichtsstand.

Folgende Anhänge sind, sofern die entsprechende Leistung bezogen wird, integraler Bestandteil der Stamm-AGB:

 

Stand: 28. April 2026

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